Heimkosten
Zu den Heimkosten ( Entgelte ) gehören:
allgemeine Pflegeleistungen
- von der Pflegeversicherung werden Leistungen je nach Pflegebedürftigkeit erbracht. Die Höhe wird durch Prüfung durch den medizinischen Dienst festgelegt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- diese Kosten beinhalten die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. die Hausreinigung, die Wäsche, die Verpflegung. Sie werden mit den Pflegesatzverhandlungen festgelegt und sind unabhängig von den Pflegestufen.
Investitionskosten
- diese Kosten dienen der Deckung der betriebsnotwendigen Investitionen und sind vom Bewohner zu tragen.
Die Höhe des Heimentgeltes wird maßgeblich von der Pflegestufe beeinflusst. Es gibt drei Pflegestufen ( I, II, III ). Die jeweilige Pflegestufe bzw. der Grad der Pflegebedürftigkeit legt ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ( MDK ) fest.
Ist der Bewohner nicht in der Lage, den Eigenanteil der Heimkosten selber zu tragen, können Zuschüsse über das zuständige Sozialamt beantragt werden.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
| Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 034445 – 9040 oder per E – Mail. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. |